Vor Gründung
In der Vorgründungsphase werden die für die
Gründung benötigten Schritte vorbereitet. Hier geht es vor allem um die Erstellung der Gründungsdokumente (wie z.B. den
Gesellschaftsvertrag). Die Vorgründungsphase endet mit konkreten Gründungshandlungen (z.B. bei der
GmbH mit dem Notartermin).
Der Notar liest den Gesellschaftern die Gründungsurkunde sowie den Gesellschaftsvertrag vor und diese müssen unterschreiben. Hier wird auch der Geschäftsführer bestellt.
Ab Beurkundung entsteht eine Vor-GmbH oder GmbH in Gründung (i.Gr.). Diese kann bereits Verträge schließen. Wird die GmbH später tatsächlich eingetragen gibt es schon ab der Beurkundung keine persönliche Haftung der Gesellschafter. Wird die GmbH nicht eingetragen, haften die Gesellschafter trotz Beurkundung immer noch persönlich.
Ansprechpartner:
Notar
Kosten:
Kosten nach Gebührenordnung
Mit der notariellen Ausfertigung der Gründungsdokumente können die Gesellschafter bei einer Bank ihrer Wahl ein Geschäftskonto eröffnen. Bei der Wahl solltest du sowohl die Kosten als auch die Verfügbarkeit deines Ansprechpartners beachten. Außerdem haben die unterschiedlichen Banken verschiedene Ansprüche bspw. bei der Kreditvergabe oder der Kontoeröffnung.
Ansprechpartner:
Bank
Kosten:
Kontoführungsgebühren
Es sollte im Vorfeld der Gründung überprüft werden, ob der geplante Name des Unternehmens oder Produktes oder das Logo gegen eingetragene Schutzrechte (Wortmarken, Bildmarken, etc.) verstößt
Eine solche Markenrecherche kann im Register des DPMA durchgeführt werden. Da allerdings auch ähnlich klingende Marken verletzt werden können, gestaltet sich die Recherche oft schwierig und sollte eventuell durch einen Experten durchgeführt werden.
Ein gut aufgestelltes Unternehmen benötigt gute Berater, die bestenfalls über viele Jahre an der Seite des Unternehmens stehen. Dazu zählen Steuerberater, Rechtsanwälte und Bankberater. Bei der Auswahl sollten die Faktoren Expertise, Verfügbarkeit und Kosten berücksichtigt werden.