Jeder Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder UG muss den Gegenstand des Unternehmens nennen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Er wird mit der Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen (§ 10 Abs. 1 GmbHG) und beschreibt, womit die Gesellschaft ihr Geld verdient.
Damit Registergericht und Geschäftspartner erkennen, was die Gesellschaft tut, nenne die Branche und die Art der Tätigkeit. Allgemeine Formeln wie „Handel mit Waren aller Art“ sagen darüber wenig.
Zu eng sollte der Gegenstand aber auch nicht sein: Wer später etwas anderes macht, muss den Gesellschaftsvertrag ändern. Das geht nur mit einem Beschluss mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, der notariell beurkundet wird (§ 53 Abs. 2 und 3 GmbHG).
| Branche | Mögliche Formulierung |
|---|---|
| Softwareentwicklung | Die Entwicklung, der Vertrieb und die Wartung von Software sowie die Beratung und Schulung im Bereich der Informationstechnologie. |
| Onlinehandel | Der Handel mit Bekleidung und Accessoires, insbesondere über das Internet. |
| Unternehmensberatung | Die Beratung von Unternehmen in Fragen der Organisation, der Strategie und des Marketings, ausgenommen Rechts- und Steuerberatung. |
| Gastronomie | Der Betrieb von Restaurants und Cafés sowie ein Catering-Service. |
| Elektrohandwerk | Die Ausführung von Elektroinstallationen sowie der Handel mit Elektrogeräten und Zubehör. |
| Holding | Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. |
Oft folgt ein Zusatz wie: „Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen.“
Bei der Gewerbeanmeldung beschreibst du die Tätigkeit, die du tatsächlich ausübst, in eigenen Worten. Sie kann kürzer sein als der Unternehmensgegenstand, sollte ihm aber nicht widersprechen. Aus der Beschreibung ordnen die Behörden deinen Wirtschaftszweig zu; welcher WZ-Code dazu passt, zeigt die Suche nach Wirtschaftszweigen.
Im Unternehmenswegweiser beschreibst du deine Tätigkeit in eigenen Worten und bekommst drei Formulierungsvorschläge für den Gesellschaftsvertrag. Das Werkzeug kannst du nach der kostenlosen Registrierung nutzen. Alle weiteren Schritte zur Gründung zeigt die Gründungscheckliste.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
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