Die Lösung für deine Gesellschafterversammlungen. Mit Tagesordnung, Protokoll und Vorlagen bekommst du alles für eine schnelle, rechtssichere und strukturierte Gesellschafterversammlung in einem Tool zusammengefasst.
Zum Versammlungs-Tool » Was das GmbH-Gesetz bei Gesellschafterversammlungen verlangt »
Halte Ladungsfristen ein, generiere deine Tagesordnung, lade deine Mitgesellschafter ein und entwickle aus der Tagesordnung dein Gesellschaftsprotokoll. Lasse dich bereits bei der Vorbereitung durch die automatische Befüllung wichtiger Einleitungs- und Schlussteile anhand deiner hinterlegten Daten und Stakeholder unterstützen und führe die Gesellschafterversammlung rechtssicher durch.
Ist die Versammlung vorbei, schreibst du das Protokoll fest. Danach lässt es sich nicht mehr ändern oder löschen. Die Druckversion enthält die Unterschriftszeilen der Gesellschafter. Schon bei der Vorbereitung blendest du den Gesellschaftsvertrag neben dem Protokoll ein, und die Anwesenheit wird in Prozent des Stammkapitals berechnet.
Du weißt zwar was ihr beschließen wollt, aber die Ausdrucksweise führt immer wieder zu Unklarheiten und Missverständnissen? Nicht mit uns. Durch die langjährige Erfahrung unserer Steuerberater und Rechtsanwälte, stehen dir direkt in der Tagesordnung bzw. dem Protokoll rechtssichere Vorlagentexte für deine Gesellschafterbeschlüsse zur Verfügung, die du ganz einfach deinem Protokoll hinzufügen kannst.
| Thema | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Einberufung | Per eingeschriebenem Brief mit mindestens einer Woche Frist, soweit die Satzung nichts anderes regelt | § 51 Abs. 1 GmbHG |
| Tagesordnung | Punkte, die nicht spätestens drei Tage vorher angekündigt wurden, dürfen nur beschlossen werden, wenn alle Gesellschafter anwesend sind | § 51 Abs. 2, 4 GmbHG |
| Online-Versammlung | Per Video oder Telefon möglich, wenn alle Gesellschafter in Textform zustimmen (seit 1. August 2022) | § 48 Abs. 1 S. 2 GmbHG |
| Beschluss ohne Versammlung | Im Umlaufverfahren, wenn alle Gesellschafter in Textform mit dem Beschluss oder der schriftlichen Abstimmung einverstanden sind | § 48 Abs. 2 GmbHG |
| Ein-Personen-GmbH | Nach jedem Beschluss unverzüglich eine Niederschrift aufnehmen und unterschreiben | § 48 Abs. 3 GmbHG |
| Jahresabschluss | Feststellung und Ergebnisverwendung innerhalb von acht Monaten beschließen, bei kleinen Gesellschaften innerhalb von elf Monaten | § 42a Abs. 2 GmbHG |
| Gesellschafterliste | Nach jeder Veränderung unverzüglich zum Handelsregister einreichen, bei Mitwirkung eines Notars durch den Notar | § 40 GmbHG |
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
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