Finanzamt Augsburg-Stadt

Das Finanzamt Augsburg-Stadt (Finanzamtsnummer 9103) ist für 1 Gemeinde im Kreis Augsburg mit zusammen rund 299.733 Einwohnern zuständig. Anschrift: Prinzregentenpl. 2, 86150 Augsburg (Freistaat Bayern). Telefon: 0821 506-01.

1
Gemeinde im Bezirk
299.733
Einwohner im Bezirk
470 %
Ø Gewerbesteuer-Hebesatz im Bezirk
9103
Bundeseinheitliche Finanzamtsnummer

Für Gründer: Wer bearbeitet was?

Laut Zuständigkeitsverzeichnis bearbeitet das Finanzamt Augsburg-Stadt für Unternehmen mit Sitz im Bezirk auch die Körperschaftsteuer von GmbH, UG und AG. Bei Einzelunternehmen richtet sich die Einkommensteuer nach dem Wohnsitz.

Diese Aufgaben hat das Finanzamt Augsburg-Stadt an andere Finanzämter abgegeben:

AufgabeZuständig
Vereine und Gemeinnützigkeit Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften
Finanzkasse (Zahlungen) Finanzamt Günzburg
Grunderwerbsteuer Finanzamt Augsburg-Land
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth

Zuständig für diese Gemeinden

GemeindeEinwohnerGewerbesteuer
Augsburg 299.733 470 %

Kontakt und Öffnungszeiten

Anschrift
Finanzamt Augsburg-Stadt
Prinzregentenpl. 2
86150 Augsburg
Postfach 10 00 65
Telefon
0821 506-01
Website
www.finanzamt-augsburg-stadt.de
Öffnungszeiten
siehe Website des Finanzamts

Siehe auch Finanzamt Augsburg-Stadt BUFA-Nr. 9101.
Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.

Eine Terminvereinbarung ist entweder online unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 0821/506-1027 möglich.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

IBAN DE25700500000004360690
BIC BYLADEMMXXX
BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

IBAN DE76720000000072001505
BIC MARKDEF1720
DEUTSCHE BUNDESBANK

Gib bei Überweisungen deine Steuernummer an und prüfe die Bankverbindung auf deinem Steuerbescheid.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, Verzeichnis der Gemeinden und Finanzämter (GemFA), Stand 15.04.2024. Zuständigkeiten und Kontaktdaten können sich ändern; im Zweifel gilt die Auskunft des Finanzamts.

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