Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Aibling

Bad Aibling im Kreis Rosenheim (Freistaat Bayern) hat 19.473 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

400 %
Hebesatz Gewerbesteuer
330 %
Grundsteuer B
330 %
Grundsteuer A
1.966.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Bad Aibling rund 14.000 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 400 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 345 %. Bad Aibling liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Rosenheim)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Rosenheim 400 % 520 %
Kolbermoor 400 % 330 %
Bruckmühl 380 % 320 %
Wasserburg a.Inn 380 % 380 %
Raubling 330 % 310 %
Feldkirchen-Westerham 380 % 330 %
Prien a.Chiemsee 390 % 360 %
Stephanskirchen 310 % 270 %
Bad Endorf 350 % 375 %
Bad Feilnbach 370 % 380 %
Tuntenhausen 300 % 300 %
Großkarolinenfeld 380 % 310 %

Zuständig für Bad Aibling

Finanzamt
Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg
Wittelsbacherstr. 25, 83002 Rosenheim
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Postleitzahlen
83043
Ortsteile
Abel, Adlfurt, Bad Aibling, Berbling, Ellmosen, Eulenau, Fachendorf, Gröben, Harthausen, Haslach, Heimatsberg, Heinrichsdorf, Holzhausen, Köckbrunn, Madau, Mainz, Markfeld, Mietraching, Mitterham, Moos, Natternberg, Pullach, Thalacker, Unterheufeld, Waschbrunn, Weg, Westen, Westerham, Willing, Wilpasing, Zell

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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