Gewerbesteuer-Hebesatz Berglen

Berglen im Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) hat 6.643 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

400 %
Hebesatz Gewerbesteuer
380 %
Grundsteuer B
380 %
Grundsteuer A
1.029
Rang unter 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Berglen rund 14.000 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 400 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Baden-Württemberg liegt bei 360 %. Berglen liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Rems-Murr-Kreis)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Waiblingen 360 % 390 %
Fellbach 395 % 405 %
Schorndorf 405 % 465 %
Backnang 400 % 405 %
Winnenden 380 % 450 %
Weinstadt 385 % 450 %
Kernen im Remstal 400 % 385 %
Remshalden 385 % 385 %
Murrhardt 380 % 380 %
Leutenbach 365 % 375 %
Rudersberg 375 % 390 %
Welzheim 360 % 360 %

Alle Gemeinden im Rems-Murr-Kreis »

Zuständig für Berglen

Finanzamt
Finanzamt Waiblingen
Fronackerstr. 77, 71332 Waiblingen
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Postleitzahlen
73661, 73663
Ortsteile
Berglen, Birkenweißbuch, Bretzenacker, Erlenhof, Hößlinswart, Kottweil, Lehnenberg, Ödernhardt, Oppelsbohm, Öschelbronn, Reichenbach, Rettersburg, Spechtshof, Steinach, Stöckenhof, Streich, Vorderweißbuch

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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