Gewerbesteuer-Hebesatz Buchholz

Buchholz im Kreis Schaumburg (Niedersachsen) hat 740 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

360 %
Hebesatz Gewerbesteuer
360 %
Grundsteuer B
360 %
Grundsteuer A
139.
Platz von 941 in Niedersachsen (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 360 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Buchholz rund 12.600 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 360 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Niedersachsen liegt bei 394 %. Buchholz liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Schaumburg)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Rinteln 455 % 483 %
Stadthagen 405 % 480 %
Bückeburg 435 % 440 %
Bad Nenndorf 420 % 450 %
Obernkirchen 415 % 415 %
Rodenberg 490 % 510 %
Auetal 360 % 360 %
Hagenburg 380 % 365 %
Nienstädt 375 % 395 %
Lindhorst 410 % 410 %
Lauenau 400 % 320 %
Haste 440 % 440 %

Zuständig für Buchholz

Finanzamt
Finanzamt Stadthagen
Schloß, 31653 Stadthagen
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Hannover
Postleitzahlen
31710
Ortsteile
Buchholz

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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