Castrop-Rauxel im Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen) hat 73.472 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 500 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Castrop-Rauxel rund 17.500 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 500 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Nordrhein-Westfalen liegt bei 459 %. Castrop-Rauxel liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Recklinghausen | 520 % | 695 % |
| Marl | 530 % | 790 % |
| Gladbeck | 495 % | 950 % |
| Dorsten | 505 % | 870 % |
| Herten | 480 % | 920 % |
| Haltern am See | 500 % | 825 % |
| Datteln | 480 % | 825 % |
| Oer-Erkenschwick | 490 % | 825 % |
| Waltrop | 495 % | 700 % |
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Kostenlos starten »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.