Dietersburg im Kreis Rottal-Inn (Freistaat Bayern) hat 3.145 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Dietersburg rund 11.550 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 330 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Dietersburg liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Eggenfelden | 370 % | 340 % |
| Pfarrkirchen | 320 % | 330 % |
| Simbach a.Inn | 350 % | 350 % |
| Arnstorf | 295 % | 325 % |
| Gangkofen | 340 % | 400 % |
| Bad Birnbach | 370 % | 380 % |
| Kirchdorf a.Inn | 350 % | 330 % |
| Triftern | 350 % | 360 % |
| Massing | 350 % | 350 % |
| Tann | 340 % | 370 % |
| Falkenberg | 350 % | 330 % |
| Hebertsfelden | 340 % | 330 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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