Gewerbesteuer-Hebesatz Dingolfing

Dingolfing im Kreis Dingolfing-Landau (Freistaat Bayern) hat 20.522 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

300 %
Hebesatz Gewerbesteuer
250 %
Grundsteuer B
250 %
Grundsteuer A
47
Rang unter 2.056 Gemeinden in Bayern (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Dingolfing rund 10.500 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 300 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 345 %. Dingolfing liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Dingolfing-Landau)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Reisbach 330 % 350 %
Landau a.d.Isar 360 % 380 %
Wallersdorf 310 % 310 %
Pilsting 380 % 380 %
Eichendorf 310 % 320 %
Mengkofen 330 % 330 %
Moosthenning 330 % 370 %
Frontenhausen 350 % 350 %
Simbach 340 % 360 %
Marklkofen 310 % 320 %
Loiching 330 % 330 %
Mamming 370 % 370 %

Alle Gemeinden im Kreis Dingolfing-Landau »

Zuständig für Dingolfing

Finanzamt
Finanzamt Dingolfing
Obere Stadt 44, 84130 Dingolfing
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Postleitzahlen
84122, 84123, 84124, 84125, 84126, 84130
Ortsteile
Achatzstall, Brunn, Dingolfing, Einöd, Frauenbiburg, Gaubitzhausen, Höfen, Kaltenberg, Mietzing, Neuhausen, Oberbubach, Oberdingolfing, Oberholzhausen, Schermau, Schönbühl, Spiegelbrunn, Teisbach, Unterbubach, Unterholzhausen, Weinpreß

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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