Eppendorf im Kreis Mittelsachsen (Freistaat Sachsen) hat 3.987 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Eppendorf rund 13.650 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 390 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Sachsen liegt bei 399 %. Eppendorf liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
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Kostenlos starten »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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