Gewerbesteuer-Hebesatz Ginsweiler

Ginsweiler im Kreis Kusel (Rheinland-Pfalz) hat 266 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

400 %
Hebesatz Gewerbesteuer
600 %
Grundsteuer B
395 %
Grundsteuer A
1.710.
Platz von 2.301 in Rheinland-Pfalz (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Ginsweiler rund 14.000 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 400 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 389 %. Ginsweiler liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Kusel)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Kusel 380 % 585 %
Schönenberg-Kübelberg 395 % 485 %
Waldmohr 445 % 530 %
Altenglan 390 % 580 %
Brücken (Pfalz) 380 % 465 %
Lauterecken 395 % 515 %
Wolfstein 410 % 615 %
Breitenbach 380 % 465 %
Rammelsbach 381 % 485 %
Altenkirchen 380 % 600 %
Herschweiler-Pettersheim 380 % 480 %
Glan-Münchweiler 380 % 465 %

Zuständig für Ginsweiler

Finanzamt
Finanzamt Kusel-Landstuhl
Trierer Str., 66864 Kusel
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Postleitzahlen
67742
Ortsteile
Ginsweiler

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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