Gewerbesteuer-Hebesatz Grafing b.München

Grafing b.München im Kreis Ebersberg (Freistaat Bayern) hat 14.191 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

330 %
Hebesatz Gewerbesteuer
350 %
Grundsteuer B
350 %
Grundsteuer A
581.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 330 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Grafing b.München rund 11.550 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 330 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 342 %. Grafing b.München liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Ebersberg)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Vaterstetten 320 % 390 %
Poing 310 % 385 %
Markt Schwaben 360 % 400 %
Ebersberg 360 % 400 %
Kirchseeon 330 % 390 %
Zorneding 350 % 310 %
Pliening 380 % 350 %
Glonn 310 % 350 %
Aßling 370 % 400 %
Anzing 360 % 360 %
Steinhöring 320 % 320 %
Forstinning 320 % 310 %

Zuständig für Grafing b.München

Finanzamt
Finanzamt Ebersberg
Schloßplatz, 85560 Ebersberg
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Postleitzahlen
85567
Ortsteile
Aiterndorf, Bachhäusl, Baumgartenmühle, Bergfeld, Dichau, Eisendorf, Engerloh, Filzhof, Gasteig, Gindlkofen, Grafing, Grafing-Bahnhof, Haidling, Henneleiten, Hesselfurt, Katzenreuth, Loch, Nettelkofen, Neudichau, Oberelkofen, Pierstling, Schammach, Schauerach, Straußdorf, Unterelkofen, Voglherd, Wiesham

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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