Gewerbesteuer-Hebesatz Großhabersdorf

Großhabersdorf im Kreis Fürth (Freistaat Bayern) hat 4.465 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

395 %
Hebesatz Gewerbesteuer
380 %
Grundsteuer B
380 %
Grundsteuer A
1.958
Rang unter 2.056 Gemeinden in Bayern (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 395 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Großhabersdorf rund 13.825 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 395 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Großhabersdorf liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Fürth)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Fürth 440 % 555 %
Zirndorf 350 % 360 %
Oberasbach 350 % 350 %
Stein 400 % 450 %
Cadolzburg 420 % 450 %
Langenzenn 380 % 360 %
Roßtal 400 % 420 %
Veitsbronn 395 % 395 %
Wilhermsdorf 360 % 400 %
Obermichelbach 360 % 350 %
Seukendorf 380 % 350 %
Puschendorf 380 % 380 %

Alle Gemeinden im Kreis Fürth »

Zuständig für Großhabersdorf

Finanzamt
Finanzamt Mittelfranken-West
Stresemannplatz 15, 90763 Fürth
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Postleitzahlen
90613
Ortsteile
Fernabrünst, Großhabersdorf, Oberreichenbach, Schwaighausen, Unterschlauersbach, Vincenzenbronn, Wendsdorf

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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