Harsleben / Harschlewe im Kreis Harz (Sachsen-Anhalt) hat 2.149 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Harsleben / Harschlewe rund 12.600 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 360 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Sachsen-Anhalt liegt bei 363 %. Harsleben / Harschlewe liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Halberstadt | 420 % | 440 % |
| Wernigerode | 440 % | 400 % |
| Quedlinburg | 440 % | 440 % |
| Blankenburg (Harz) | 420 % | 420 % |
| Thale | 450 % | 450 % |
| Osterwieck | 400 % | 400 % |
| Oberharz am Brocken | 380 % | 400 % |
| Ilsenburg (Harz) | 400 % | 450 % |
| Ballenstedt | 370 % | 450 % |
| Nordharz | 400 % | 400 % |
| Harzgerode | 380 % | 420 % |
| Huy | 400 % | 450 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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