Heinsberg im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) hat 43.207 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 431 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Heinsberg rund 15.085 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 431 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Nordrhein-Westfalen liegt bei 459 %. Heinsberg liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Erkelenz | 420 % | 390 % |
| Hückelhoven | 417 % | 493 % |
| Geilenkirchen | 430 % | 600 % |
| Wegberg | 433 % | 550 % |
| Übach-Palenberg | 475 % | 680 % |
| Wassenberg | 420 % | 490 % |
| Gangelt | 416 % | 500 % |
| Selfkant | 420 % | 660 % |
| Waldfeucht | 421 % | 520 % |
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Kostenlos starten »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.