Herdorf im Kreis Altenkirchen (Westerwald) (Rheinland-Pfalz) hat 6.662 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Herdorf rund 13.825 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 395 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 377 %. Herdorf liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Betzdorf | 450 % | 440 % |
| Wissen | 420 % | 440 % |
| Kirchen (Sieg) | 450 % | 420 % |
| Altenkirchen (Westerwald) | 420 % | 430 % |
| Mudersbach | 450 % | 470 % |
| Daaden | 365 % | 365 % |
| Niederfischbach | 420 % | 400 % |
| Hamm (Sieg) | 430 % | 470 % |
| Birken-Honigsessen | 430 % | 430 % |
| Brachbach | 430 % | 420 % |
| Weitefeld | 380 % | 390 % |
| Scheuerfeld | 440 % | 460 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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