Gewerbesteuer-Hebesatz Kasendorf

Kasendorf im Kreis Kulmbach (Freistaat Bayern) hat 2.434 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

300 %
Hebesatz Gewerbesteuer
300 %
Grundsteuer B
300 %
Grundsteuer A
47.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Kasendorf rund 10.500 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 300 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 345 %. Kasendorf liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Kulmbach)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Kulmbach 350 % 320 %
Mainleus 340 % 345 %
Thurnau 340 % 340 %
Neudrossenfeld 320 % 340 %
Himmelkron 360 % 340 %
Stadtsteinach 343 % 344 %
Marktleugast 350 % 350 %
Neuenmarkt 330 % 320 %
Wirsberg 320 % 310 %
Untersteinach 335 % 355 %
Presseck 340 % 360 %
Trebgast 320 % 320 %

Zuständig für Kasendorf

Finanzamt
Finanzamt Kulmbach
Georg-Hagen-Str., 95304 Kulmbach
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Postleitzahlen
95359
Ortsteile
Kasendorf

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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