Gewerbesteuer-Hebesatz Kerpen

Kerpen im Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen) hat 67.040 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 500 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

500 %
Hebesatz Gewerbesteuer
720 %
Grundsteuer B
365 %
Grundsteuer A
349
Rang unter 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 500 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Kerpen rund 17.500 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 500 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Nordrhein-Westfalen liegt bei 453 %. Kerpen liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Rhein-Erft-Kreis)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Bergheim 500 % 600 %
Hürth 480 % 480 %
Pulheim 475 % 555 %
Frechen 490 % 520 %
Erftstadt 565 % 650 %
Brühl 460 % 600 %
Wesseling 460 % 595 %
Bedburg 495 % 670 %
Elsdorf 525 % 810 %

Alle Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis »

Zuständig für Kerpen

Finanzamt
Finanzamt Bergheim
Rathausstr. 3, 50101 Bergheim
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Postleitzahlen
50140 bis 50171 · alle 17 anzeigen 50140, 50141, 50142, 50143, 50146, 50147, 50148, 50149, 50151, 50155, 50156, 50157, 50166, 50167, 50169, 50170, 50171
Ortsteile
Balkhausen, Bergerhausen, Blatzheim, Brüggen, Buir, Horrem, Kerpen, Manheim, Manheim-neu, Mödrath, Neu-Bottenbroich, Niederbolheim, Sindorf, Türnich

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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