Kottenheim im Kreis Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz) hat 2.560 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 365 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Kottenheim rund 12.775 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 365 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 377 %. Kottenheim liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Andernach | 415 % | 440 % |
| Mayen | 415 % | 535 % |
| Bendorf | 410 % | 400 % |
| Mülheim-Kärlich | 365 % | 365 % |
| Weißenthurm | 370 % | 380 % |
| Mendig | 400 % | 460 % |
| Vallendar | 405 % | 410 % |
| Polch | 370 % | 370 % |
| Plaidt | 390 % | 390 % |
| Ochtendung | 390 % | 390 % |
| Kruft | 420 % | 420 % |
| Nickenich | 390 % | 390 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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