Gewerbesteuer-Hebesatz Lichtenstein

Lichtenstein im Kreis Reutlingen (Baden-Württemberg) hat 9.309 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

350 %
Hebesatz Gewerbesteuer
340 %
Grundsteuer B
340 %
Grundsteuer A
404.
Platz von 1.100 in Baden-Württemberg (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Lichtenstein rund 12.250 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 350 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Baden-Württemberg liegt bei 357 %. Lichtenstein liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Reutlingen)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Reutlingen 410 % 500 %
Metzingen 390 % 400 %
Pfullingen 360 % 380 %
Münsingen 370 % 380 %
Bad Urach 380 % 400 %
Eningen unter Achalm 360 % 380 %
Pliezhausen 370 % 400 %
Dettingen an der Erms 380 % 400 %
Sonnenbühl 340 % 300 %
Trochtelfingen 340 % 340 %
Walddorfhäslach 360 % 360 %
Wannweil 350 % 340 %

Zuständig für Lichtenstein

Finanzamt
Finanzamt Reutlingen
Leonhardsplatz, 72705 Reutlingen
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Reutlingen
Postleitzahlen
72801, 72802, 72805
Ortsteile
Holzelfingen, Honau, Lichtenstein, Unterhausen

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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