Gewerbesteuer-Hebesatz Markt Nordheim

Markt Nordheim im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Freistaat Bayern) hat 1.146 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

320 %
Hebesatz Gewerbesteuer
500 %
Grundsteuer B
500 %
Grundsteuer A
301.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Markt Nordheim rund 11.200 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 320 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 345 %. Markt Nordheim liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Neustadt a.d.Aisch 375 % 475 %
Bad Windsheim 365 % 385 %
Uffenheim 340 % 370 %
Emskirchen 350 % 385 %
Markt Erlbach 345 % 340 %
Scheinfeld 360 % 380 %
Diespeck 350 % 400 %
Burgbernheim 320 % 450 %
Uehlfeld 365 % 365 %
Burghaslach 360 % 360 %
Obernzenn 350 % 400 %
Gerhardshofen 350 % 350 %

Zuständig für Markt Nordheim

Finanzamt
Finanzamt Uffenheim
Schloßplatz, 97211 Uffenheim
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Postleitzahlen
91478
Ortsteile
Herbolzheim, Kottenheim, Markt Nordheim, Seehaus, Ulsenheim, Wildberghof, Wüstphül

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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