Mitwitz im Kreis Kronach (Freistaat Bayern) hat 2.781 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 335 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Mitwitz rund 11.725 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 335 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 345 %. Mitwitz liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Kronach | 345 % | 350 % |
| Küps | 320 % | 330 % |
| Stockheim | 310 % | 310 % |
| Pressig | 320 % | 330 % |
| Marktrodach | 330 % | 350 % |
| Wilhelmsthal | 345 % | 345 % |
| Steinwiesen | 335 % | 350 % |
| Ludwigsstadt | 336 % | 350 % |
| Steinbach a.Wald | 300 % | 310 % |
| Weißenbrunn | 340 % | 360 % |
| Wallenfels | 335 % | 360 % |
| Tettau | 330 % | 350 % |
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Kostenlos starten »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.