Monheim am Rhein im Kreis Mettmann (Nordrhein-Westfalen) hat 42.708 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 250 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Monheim am Rhein rund 8.750 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 250 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Nordrhein-Westfalen liegt bei 453 %. Monheim am Rhein liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Ratingen | 410 % | 440 % |
| Velbert | 475 % | 650 % |
| Langenfeld (Rheinland) | 360 % | 360 % |
| Hilden | 400 % | 580 % |
| Erkrath | 420 % | 652 % |
| Mettmann | 510 % | 745 % |
| Haan | 427 % | 510 % |
| Heiligenhaus | 475 % | 680 % |
| Wülfrath | 440 % | 720 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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