Neustadt an der Weinstraße (kreisfreie Stadt, Rheinland-Pfalz) hat 54.015 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Neustadt an der Weinstraße rund 14.525 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 415 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 377 %. Neustadt an der Weinstraße liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Haßloch | 380 % | 465 % |
| Böhl-Iggelheim | 380 % | 465 % |
| Edenkoben | 405 % | 465 % |
| Maikammer | 398 % | 470 % |
| Lambrecht (Pfalz) | 410 % | 545 % |
| Edesheim | 380 % | 465 % |
| Elmstein | 405 % | 545 % |
| Kirrweiler (Pfalz) | 380 % | 465 % |
| Sankt Martin | 400 % | 470 % |
| Weidenthal | 405 % | 530 % |
| Esthal | 410 % | 545 % |
| Lindenberg | 410 % | 580 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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