Gewerbesteuer-Hebesatz Oppenweiler

Oppenweiler im Kreis Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) hat 4.365 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

320 %
Hebesatz Gewerbesteuer
300 %
Grundsteuer B
300 %
Grundsteuer A
10.
Platz von 1.101 in Baden-Württemberg (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Oppenweiler rund 11.200 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 320 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Baden-Württemberg liegt bei 360 %. Oppenweiler liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Rems-Murr-Kreis)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Waiblingen 360 % 390 %
Fellbach 395 % 405 %
Schorndorf 405 % 465 %
Backnang 400 % 405 %
Winnenden 380 % 450 %
Weinstadt 385 % 450 %
Kernen im Remstal 400 % 385 %
Remshalden 385 % 385 %
Murrhardt 380 % 380 %
Leutenbach 365 % 375 %
Rudersberg 375 % 390 %
Welzheim 360 % 360 %

Zuständig für Oppenweiler

Finanzamt
Finanzamt Backnang
Spinnerei, 71502 Backnang
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Postleitzahlen
71560, 71567, 71568, 71570
Ortsteile
Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Hinterer Rohrbach, Oppenweiler, Reichenbach, Reichenberg, Reutenhof, Rüflensmühle, Schiffrain, Vorderer Rohrbach, Wilhelmsheim, Zell

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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