Gewerbesteuer-Hebesatz Prebitz

Prebitz im Kreis Bayreuth (Freistaat Bayern) hat 993 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

380 %
Hebesatz Gewerbesteuer
350 %
Grundsteuer B
350 %
Grundsteuer A
1.594.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Prebitz rund 13.300 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 380 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 345 %. Prebitz liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Bayreuth)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Bayreuth 390 % 430 %
Pegnitz 400 % 400 %
Bindlach 320 % 350 %
Speichersdorf 350 % 330 %
Weidenberg 380 % 380 %
Pottenstein 350 % 350 %
Eckersdorf 380 % 360 %
Creußen 380 % 410 %
Hollfeld 380 % 410 %
Bad Berneck i.Fichtelgebirge 400 % 400 %
Gefrees 380 % 340 %
Mistelgau 360 % 360 %

Zuständig für Prebitz

Finanzamt
Finanzamt Bayreuth
Maximilianstr., 95422 Bayreuth
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Postleitzahlen
95473
Ortsteile
Almosmühle, Altencreußen, Bieberswöhr, Engelmannsreuth, Funkendorf, Großkorbis, Kleinkorbis, Losau, Neu-Voita, Prebitz, Prebitzmühle, Preußling, Rohrmühle, Ruspen, Voita

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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