Gewerbesteuer-Hebesatz Steinhausen an der Rottum

Steinhausen an der Rottum im Kreis Biberach (Baden-Württemberg) hat 2.180 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

340 %
Hebesatz Gewerbesteuer
300 %
Grundsteuer B
320 %
Grundsteuer A
62
Rang unter 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 340 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Steinhausen an der Rottum rund 11.900 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 340 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Baden-Württemberg liegt bei 357 %. Steinhausen an der Rottum liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Biberach)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Biberach an der Riß 310 % 275 %
Laupheim 365 % 365 %
Riedlingen 340 % 370 %
Ochsenhausen 345 % 340 %
Bad Schussenried 348 % 410 %
Schemmerhofen 340 % 310 %
Schwendi 340 % 335 %
Ertingen 340 % 380 %
Warthausen 360 % 350 %
Achstetten 340 % 340 %
Maselheim 340 % 310 %
Rot an der Rot 340 % 320 %

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Zuständig für Steinhausen an der Rottum

Finanzamt
Finanzamt Biberach
Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Ulm
Postleitzahlen
88416
Ortsteile
Bellamont, Ehrensberg, Englisweiler, Hirschbronn, Löhlis, Rottum, Steinhausen, Steinhausen an der Rottum

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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