Gewerbesteuer-Hebesatz Stüdenitz-Schönermark

Stüdenitz-Schönermark im Kreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) hat 589 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

310 %
Hebesatz Gewerbesteuer
340 %
Grundsteuer B
250 %
Grundsteuer A
70.
Platz von 413 in Brandenburg (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 310 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Stüdenitz-Schönermark rund 10.850 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 310 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Brandenburg liegt bei 329 %. Stüdenitz-Schönermark liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Ostprignitz-Ruppin)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Neuruppin 370 % 430 %
Wittstock/Dosse 323 % 410 %
Kyritz 323 % 420 %
Fehrbellin 315 % 385 %
Rheinsberg 330 % 415 %
Wusterhausen/Dosse 323 % 410 %
Heiligengrabe 324 % 370 %
Neustadt (Dosse) 324 % 410 %
Lindow (Mark) 350 % 390 %
Temnitztal 310 % 345 %
Märkisch Linden 310 % 345 %
Dreetz 325 % 410 %

Zuständig für Stüdenitz-Schönermark

Finanzamt
Finanzamt Kyritz
Perleberger Straße, 16866 Kyritz
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Potsdam
Postleitzahlen
16845
Ortsteile
Schönermark, Stüdenitz, Stüdenitz-Schönermark

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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