Sulzbach/ Saar im Kreis Regionalverband Saarbrücken (Saarland) hat 16.385 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Sulzbach/ Saar rund 15.050 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 430 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Saarland liegt bei 434 %. Sulzbach/ Saar liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Saarbrücken | 490 % | 520 % |
| Völklingen | 460 % | 605 % |
| Püttlingen | 425 % | 360 % |
| Heusweiler | 428 % | 360 % |
| Riegelsberg | 400 % | 384 % |
| Quierschied | 430 % | 400 % |
| Kleinblittersdorf | 430 % | 400 % |
| Friedrichsthal | 455 % | 460 % |
| Großrosseln | 450 % | 470 % |
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Kostenlos starten »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.