Gewerbesteuer-Hebesatz Winzer

Winzer im Kreis Deggendorf (Freistaat Bayern) hat 3.814 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

380 %
Hebesatz Gewerbesteuer
330 %
Grundsteuer B
350 %
Grundsteuer A
1.594.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Winzer rund 13.300 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 380 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 345 %. Winzer liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Deggendorf)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Deggendorf 350 % 330 %
Plattling 350 % 330 %
Osterhofen 330 % 330 %
Hengersberg 330 % 330 %
Schöllnach 350 % 360 %
Bernried 350 % 350 %
Metten 330 % 330 %
Offenberg 300 % 280 %
Stephansposching 350 % 340 %
Künzing 380 % 340 %
Grafling 350 % 350 %
Aholming 330 % 330 %

Zuständig für Winzer

Finanzamt
Finanzamt Deggendorf
Pfleggasse, 94453 Deggendorf
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Postleitzahlen
94577
Ortsteile
Aichet, Au, Bergham, Brand, Deglwies, Dobl, Edt, Flintsbach, Frauenholz, Gipfelsberg, Gossersdorf, Gotzelsberg, Grafenhölzl, Gries, Hardt, Hinterreckenberg, Höhenberg, Iggstetten, Klaffering, Kurzenhardt, Langenhardt, Loh, Matzing, Mitterndorf, Mühlau, Neßlbach, Reckendorf, Rickering, Sandten, Sattling, Schmierlsberg, Staudach, Thannholz, Unterholzen, Vorderreckenberg, Weghof, Weinberg, Winzer

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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