Berufsgenossenschaft

Aktualisiert am 08.07.2024

Berufsgenossenschaft

Die BG ist eine gesetzliche Unfallversicherung, die für die Unfallverhütung und die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig ist.

Die Berufsgenossenschaft (BG) ist eine gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland, die für die Unfallverhütung und die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig ist. Sie ist eine selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts und finanziert sich durch Beiträge der Unternehmen.

Mitgliedschaftspflicht

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden und Beiträge zu zahlen.

Unfallverhütung

Die Berufsgenossenschaft erlässt Vorschriften zur Unfallverhütung und überwacht deren Einhaltung am Arbeitsplatz.

Leistungen

Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten übernimmt die Berufsgenossenschaft die medizinische Versorgung, Rehabilitation und gegebenenfalls Rentenzahlungen.

Beiträge

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind für Unternehmen Betriebsausgaben und mindern somit das zu versteuernde Einkommen.

Leistungen

Leistungen der Berufsgenossenschaft an Arbeitnehmer sind in der Regel steuerfrei und unterliegen nicht der Lohnsteuer.

Umlageverfahren

Die Beiträge werden nach einem Umlageverfahren erhoben, wobei die Höhe der Beiträge sich nach der Lohnsumme und der Gefahrenklasse des Unternehmens richtet.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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