Wirtschaftlich Berechtigter

Aktualisiert am 01.04.2024

Wirtschaftlich Berechtigter

Wirtschaftlich Berechtigte sind in der Regel sind die Gesellschafter einer Gesellschaft.

Die wirtschaftlich Berechtigten sind in § 3 GwG legal definiert. Darin sind verschiedene Varianten geregelt.


Wirtschaftlich Berechtigter ist u.a. eine natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person oder sonstige Gesellschaft letztlich steht.
Für Kapitalgesellschaften wird auf die Beteiligung abgestellt und wirtschaftlich Berechtigter sind diejenigen die

  • mehr als 25 % der Kapitalanteile halten
  • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder
  • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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