Hartmannsdorf b. Kirchberg im Kreis Zwickau (Freistaat Sachsen) hat 1.377 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Hartmannsdorf b. Kirchberg rund 13.300 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 380 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Sachsen liegt bei 399 %. Hartmannsdorf b. Kirchberg liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Zwickau | 450 % | 510 % |
| Limbach-Oberfrohna | 400 % | 450 % |
| Glauchau | 400 % | 490 % |
| Werdau | 405 % | 520 % |
| Crimmitschau | 400 % | 420 % |
| Hohenstein-Ernstthal | 400 % | 450 % |
| Meerane | 398 % | 440 % |
| Lichtenstein/Sa. | 390 % | 473 % |
| Mülsen | 390 % | 395 % |
| Wilkau-Haßlau | 420 % | 425 % |
| Kirchberg | 400 % | 430 % |
| Reinsdorf | 400 % | 450 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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