Gewerbesteuer-Hebesatz Köditz

Köditz im Kreis Hof (Freistaat Bayern) hat 2.453 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

320 %
Hebesatz Gewerbesteuer
320 %
Grundsteuer B
320 %
Grundsteuer A
348
Rang unter 2.056 Gemeinden in Bayern (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Köditz rund 11.200 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 320 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Köditz liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Hof)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Hof 400 % 410 %
Münchberg 340 % 340 %
Rehau 330 % 330 %
Helmbrechts 360 % 330 %
Naila 340 % 350 %
Schwarzenbach a.d.Saale 310 % 310 %
Oberkotzau 330 % 320 %
Schwarzenbach a.Wald 340 % 340 %
Selbitz 335 % 335 %
Döhlau 330 % 330 %
Bad Steben 345 % 345 %
Konradsreuth 335 % 380 %

Alle Gemeinden im Kreis Hof »

Zuständig für Köditz

Finanzamt
Finanzamt Hof mit Außenstellen
Ernst-Reuter-Str. 60, 95012 Hof
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Postleitzahlen
95189
Ortsteile
Brunn, Brunnenthal, Heroldsgrün, Hohbühl, Joditz, Köditz, Lamitz, Lamitzmühle, Neuköditz, Saalenstein, Scharten, Scheibengrün, Schlegel, Seebühl, Siebenhitz, Stöckaten

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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