Gewerbesteuer-Hebesatz Stetten am kalten Markt

Stetten am kalten Markt im Kreis Sigmaringen (Baden-Württemberg) hat 4.777 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

340 %
Hebesatz Gewerbesteuer
400 %
Grundsteuer B
450 %
Grundsteuer A
62
Rang unter 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 340 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Stetten am kalten Markt rund 11.900 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 340 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Baden-Württemberg liegt bei 360 %. Stetten am kalten Markt liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Sigmaringen)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Sigmaringen 340 % 360 %
Bad Saulgau 340 % 360 %
Pfullendorf 340 % 360 %
Mengen 360 % 360 %
Meßkirch 360 % 380 %
Ostrach 350 % 430 %
Gammertingen 350 % 360 %
Krauchenwies 340 % 320 %
Herbertingen 350 % 360 %
Hohentengen 350 % 350 %
Sigmaringendorf 365 % 340 %
Herdwangen-Schönach 340 % 300 %

Alle Gemeinden im Kreis Sigmaringen »

Zuständig für Stetten am kalten Markt

Finanzamt
Finanzamt Sigmaringen
Karlstr. 31, 72488 Sigmaringen
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben
Postleitzahlen
72506, 72507, 72510
Ortsteile
Frohnstetten, Glashütte, Nusplingen, Stadt Sigmaringen, Stetten, Stetten am kalten Markt, Storzingen

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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