Grundkapital

Als Grundkapital wird bei der AG, KGaA und SE die von den Aktionären erbrachte Einlage genannt.

Als Grundkapital wird bei der AG, KGaA und SE die von den Aktionären erbrachte Einlage genannt. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Es muss bei einer Aktiengesellschaft mindestens 50.000 € betragen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Nennbetrag
Der Nennbetrag ist der fixe Geldwert eines Geschäftsanteils.
Informationen ansehen »
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist eine Versammlung der Anteilseigner einer Gesellschaft.
Informationen ansehen »
Genossenschaftsregister
Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.
Informationen ansehen »
Transparenzregister
In das Transparenzregister müssen die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen eingetragen werden.
Informationen ansehen »