Natürliche Person

Bei einer natürlichen Person handelt es sich um einen Mensch als Rechtssubjekt.

Bei einer natürlichen Person handelt es sich um einen Mensch als Rechtssubjekt, das heißt als Träger von Rechten und Pflichten.

Das Gegenteil einer natürlichen Person ist eine juristische Person.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Hauptversammlung
Das Organ Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre zur Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.
Informationen ansehen »
Nennbetrag
Der Nennbetrag ist der fixe Geldwert eines Geschäftsanteils.
Informationen ansehen »
Stammkapital
Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen.
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist eine Versammlung der Anteilseigner einer Gesellschaft.
Informationen ansehen »