Stammkapital

Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen.

Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen. Es steht den Gläubigern der Gesellschaft als Haftmasse zur Verfügung steht.

Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 € betragen. Eine Unternehmergesellschaft kann man theoretisch mit einem Stammkapital von 1 € gründen. Es ist unterteilt in Geschäftsanteile.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über Partnerschaftsgesellschaften führt und Auskunft über hinterlegte D…
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Gewerbe
Ein Gewerbe ist eine selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht…
Informationen ansehen »
Mehrfachvertretung
Mehrfachvertretung bezeichnet Geschäfte, die jemand mit einem Dritten, dessen Vertreter er ist, abschließt.
Informationen ansehen »