Unternehmensgegenstand

Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand beschreibt den Bereich und die Art der Betätigung eines Unternehmens. Er kann sowohl gewerblich als auch ideell sein.

Bei dem Unternehmensgegenstand handelt es sich um einen zwingenden Inhalt des Gesellschaftsvertrages. Er muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Rechtsgrundlage für GmbH und UG ist in § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG und für die AG in § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG.

Der Gesellschaftszweck deckt sich häufig mit dem Unternehmensgegenstand, muss aber nicht mit ihm identisch sein. Der Unternehmensgegenstand ist daher im Normalfall das Mittel, mit dem die Gesellschafter ihren Gesellschaftszweck verfolgen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Gewerbe
Ein Gewerbe ist eine selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht…
Informationen ansehen »
Stammkapital
Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen.
Informationen ansehen »
Unternehmensregister
Das Unternehmensregister ermöglicht einen zentralen Zugang zu den Informationen aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossens…
Informationen ansehen »
Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über Partnerschaftsgesellschaften führt und Auskunft über hinterlegte D…
Informationen ansehen »
Firma
Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann oder gewerbliches Unternehmen seine Geschäfte betreibt.
Informationen ansehen »