Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft. Sie ist eine der einfachsten und flexibelsten Rechtsformen. Sie kommt zum Einsatz, wenn zwei oder mehr Gesellschafter gemeinsam ein Unternehmen gründen wollen, ohne dabei allzu viele bürokratische Hürden zu überwinden.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der einfachsten und flexibelsten Rechtsformen. Sie kommt zum Einsatz, wenn zwei oder mehr Gesellschafter gemeinsam ein Unternehmen gründen wollen, ohne dabei allzu viele bürokratische Hürden zu überwinden. Gesellschafter können dabei sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Die GbR ist eine sogenannte Personengesellschaft. Alle Gesellschafter haften gleichermaßen persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei risikobehafteten Gesellschaftsmodellen ist die GbR folglich nicht die richtige Gesellschaftsform.

Eine GbR kann bereits durch mündliche Absprachen oder konkludentes Handeln der Gesellschafter entstehen, ohne dass ein schriftlicher Vertrag erforderlich ist. Dennoch empfiehlt es sich, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abzuschließen. In diesem können die meisten Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gesellschafter individuell festgelegt werden. Ohne vertragliche Regelung sind alle Gesellschafter in gleicher Höhe beteiligt. Im Außenverhältnis kann jeder Gesellschafter die Gesellschaft alleine vertreten (sog. Einzelvertretungsbefugnis). Im Innenverhältnis wird für die Beschlussfassung Einstimmigkeit normiert. Um diese und andere Regelungen konkret auf die Bedürfnisse des Unternehmens maßzuschneidern, ist eine individuelle Vertragsgestaltung erforderlich. Mangels weiterer Kosten ist die GbR eine kostengünstigste Gesellschaftsform.

Eine Anmeldung beim Handelsregister ist ab dem 1.1.2024 erforderlich, wenn die Gesellschaft ihrerseits ein registriertes Recht (bspw. ein Grundstück) erwerben will. In anderen Fällen ist die Anmeldung fakultativ.

Haftung: Alle Gesellschafter haften gleichermaßen persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Kein schriftlicher Vertrag nötig: Eine GbR kann bereits durch mündliche Absprachen oder konkludentes Handeln der Gesellschafter entstehen, ohne dass ein schriftlicher Vertrag erforderlich ist.

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