Mit der Entlastung billigen die Gesellschafter die Geschäftsführung für einen Zeitraum, meist das abgelaufene Geschäftsjahr. Über sie beschließen die Gesellschafter (§ 46 Nr. 5 GmbHG), oft zusammen mit dem Jahresabschluss.
Ein Gesellschafter, der durch den Beschluss entlastet werden soll, hat dabei kein Stimmrecht (§ 47 Abs. 4 Satz 1 GmbHG). Ist ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer, stimmen über seine Entlastung also nur die übrigen Gesellschafter ab. Die Feststellung des Jahresabschlusses regelt ein eigener Beschluss, siehe Muster für Jahresabschluss und Gewinnverwendung.
Beschluss der Gesellschafter der [Firma] vom [Datum]
1. Dem Geschäftsführer [Vorname Nachname] wird für das Geschäftsjahr [2025] Entlastung erteilt.
Abstimmung: [einstimmig / mit … Stimmen bei … Gegenstimmen]. [Vorname Nachname] hat als betroffener Gesellschafter nicht mitgestimmt.
[Ort, Datum, Unterschriften der Gesellschafter]
Das Muster ist ein Ausgangspunkt. Prüfe die Regeln deines Gesellschaftsvertrags, etwa zu Mehrheiten und Form, und lass dich im Zweifel beraten.
Im Unternehmenswegweiser erstellst du das Protokoll aus Beschlussvorlagen; Gesellschafter, Anteile und Stammkapital sind bereits eingesetzt. Ist die Versammlung vorbei, schreibst du das Protokoll fest und druckst es mit den Unterschriftszeilen der Gesellschafter aus. Mehr zu Gesellschafterversammlungen
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
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