Muster: Gesellschafterbeschluss zur Entlastung der Geschäftsführung

Mit der Entlastung billigen die Gesellschafter die Geschäftsführung für einen Zeitraum, meist das abgelaufene Geschäftsjahr. Über sie beschließen die Gesellschafter (§ 46 Nr. 5 GmbHG), oft zusammen mit dem Jahresabschluss.

Wer mitstimmen darf

Ein Gesellschafter, der durch den Beschluss entlastet werden soll, hat dabei kein Stimmrecht (§ 47 Abs. 4 Satz 1 GmbHG). Ist ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer, stimmen über seine Entlastung also nur die übrigen Gesellschafter ab. Die Feststellung des Jahresabschlusses regelt ein eigener Beschluss, siehe Muster für Jahresabschluss und Gewinnverwendung.

Muster

Beschluss der Gesellschafter der [Firma] vom [Datum]

1. Dem Geschäftsführer [Vorname Nachname] wird für das Geschäftsjahr [2025] Entlastung erteilt.

Abstimmung: [einstimmig / mit … Stimmen bei … Gegenstimmen]. [Vorname Nachname] hat als betroffener Gesellschafter nicht mitgestimmt.

[Ort, Datum, Unterschriften der Gesellschafter]

Das Muster ist ein Ausgangspunkt. Prüfe die Regeln deines Gesellschaftsvertrags, etwa zu Mehrheiten und Form, und lass dich im Zweifel beraten.

Das Protokoll im Unternehmenswegweiser

Im Unternehmenswegweiser erstellst du das Protokoll aus Beschlussvorlagen; Gesellschafter, Anteile und Stammkapital sind bereits eingesetzt. Ist die Versammlung vorbei, schreibst du das Protokoll fest und druckst es mit den Unterschriftszeilen der Gesellschafter aus. Mehr zu Gesellschafterversammlungen

Häufige Fragen

Darf ein Gesellschafter-Geschäftsführer bei seiner eigenen Entlastung mitstimmen?

Nein. Wer durch den Beschluss entlastet werden soll, hat dabei kein Stimmrecht und kann es auch nicht für andere ausüben (§ 47 Abs. 4 Satz 1 GmbHG).

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere Muster für Gesellschafterbeschlüsse

Jetzt kostenlos starten

Konto in einer Minute anlegen und direkt loslegen – ohne Zahlungsdaten.

Kostenlos registrieren » Demo vereinbaren