Einmal im Jahr beschließen die Gesellschafter einer GmbH über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses (§ 46 Nr. 1 GmbHG), spätestens acht Monate nach Ende des Geschäftsjahres, bei kleinen Gesellschaften nach elf Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG).
Mit der Feststellung wird der aufgestellte Jahresabschluss verbindlich. Über das Ergebnis entscheiden die Gesellschafter: ausschütten, in Gewinnrücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt (§ 29 Abs. 2 GmbHG). Ausgeschüttet wird nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile (§ 29 Abs. 3 GmbHG).
Bei der UG (haftungsbeschränkt) muss ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
Beschlüsse der Gesellschafter der [Firma] vom [Datum]
1. Der Jahresabschluss zum [31. Dezember 2025] wird in der vorgelegten Fassung festgestellt. Er weist einen Jahresüberschuss von [Betrag] € aus.
2. Vom Jahresüberschuss werden [Betrag] € an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von [Betrag] € wird [in die Gewinnrücklagen eingestellt / auf neue Rechnung vorgetragen].
Abstimmung: [einstimmig / mit … Stimmen bei … Gegenstimmen]
[Ort, Datum, Unterschriften der Gesellschafter]
Das Muster ist ein Ausgangspunkt. Prüfe die Regeln deines Gesellschaftsvertrags, etwa zu Mehrheiten und Form, und lass dich im Zweifel beraten.
Im Unternehmenswegweiser erstellst du das Protokoll aus Beschlussvorlagen; Gesellschafter, Anteile und Stammkapital sind bereits eingesetzt. Ist die Versammlung vorbei, schreibst du das Protokoll fest und druckst es mit den Unterschriftszeilen der Gesellschafter aus. Mehr zu Gesellschafterversammlungen
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Jetzt kostenlos starten
Konto in einer Minute anlegen und direkt loslegen – ohne Zahlungsdaten.
Kostenlos registrieren » Demo vereinbaren