Grundkapital

Als Grundkapital wird bei der AG, KGaA und SE die von den Aktionären erbrachte Einlage genannt.

Als Grundkapital wird bei der AG, KGaA und SE die von den Aktionären erbrachte Einlage genannt. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Es muss bei einer Aktiengesellschaft mindestens 50.000 € betragen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Register
Ein Register ist ein offizielles Verzeichnis von Unternehmen.
Informationen ansehen »
Registerpublizität
Registerpublizität bezeichnet den Rechtsschein des Handelsregisters.
Informationen ansehen »
Beschlussfähigkeit
Beschlussfähigkeit bezeichnet die minimale Anzahl an Teilnehmern einer Versammlung, damit diese Entscheidungen treffen kann.
Informationen ansehen »
Stammkapital
Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen.
Informationen ansehen »