Angebot und Annahme

Aktualisiert am 31.03.2024

Angebot und Annahme

Ein Angebot ist eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung. Wird es angenommen, kommt ein Vertrag zustande.

Ein Angebot meint eine empfangsbedürfte Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält und durch die der Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt. Dieses Einverständnis wird als Annahme bezeichnet.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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