Wirtschaftlich Berechtigter

Wirtschaftlich Berechtigter

Wirtschaftlich Berechtigte sind in der Regel sind die Gesellschafter einer Gesellschaft.

Die wirtschaftlich Berechtigten sind in § 3 GwG legal definiert. Darin sind verschiedene Varianten geregelt.


Wirtschaftlich Berechtigter ist u.a. eine natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person oder sonstige Gesellschaft letztlich steht.
Für Kapitalgesellschaften wird auf die Beteiligung abgestellt und wirtschaftlich Berechtigter sind diejenigen die

  • mehr als 25 % der Kapitalanteile halten
  • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder
  • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht man die Verpflichtung eines Schuldners, seinem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
Informationen ansehen »
Forderung
Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.
Informationen ansehen »
Gesellschaft
Eine Gesellschaft ist eine auf Dauer angelegte rechtliche und wirtschaftliche Verbindung von Personen, deren Zweck auf das gemeinsame Handeln zur För…
Informationen ansehen »
Schuldner
Ein Schuldner ist aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet, dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen.
Informationen ansehen »